Springe zum Inhalt

Satzung eines gemeinnützigen Vereins

 

§1   Name und Sitz

 

Der Verein führt den Namen Initiative Bahnlärm Ost Lüneburg ( IBO Lüneburg ).

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“ .

Der Sitz des Vereins ist  Lüneburg .

 

§2   Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. ...weiterlesen "Satzung"

Für Einzelpersonen und für Haushalte wird ein  Jahresbeitrag von 30 € erhoben. Das älteste Mitglied eines  Haushaltes ist beitragspflichtig, alle anderen erwachsenen Haushaltsmitglieder sind beitragsfrei, sofern sie Mitgliedschaft in dem Verein erworben haben. Sie besitzen  dieselben Rechte und Pflichten gegenüber der IBO Lüneburg wie zahlungspflichtige Mitglieder. Dabei gelten Wohngemeinschaften nicht als Haushalte. Mitglieder von Wohngemeinschaften gelten als Einzelpersonen; sie entrichten einen halben Jahresbeitrag.

Der Jahresbeitrag wird per Dauerauftrag  im Verlauf des Januar eines jeden Kalenderjahres erbeten. Für das Jahr 2017 wird kein Beitrag erhoben. Eine Aufnahmegebühr gibt es nicht.